Auch die Frage, wer neben den Eltern sorgeberechtigt sein kann, wird geklärt.
Es reicht aus, wenn der Vormund einmal im Monat das minderjährige Kind in dessen üblicher Umgebung aufsucht.
Wenn es schnell und praktisch gehen soll, dann ist eine Vollmacht für.
Es gab Jahre, da durfte er seine Tochter garnicht sehen oder nur stark eingeschränkt, sie war unzuverlässig und teilweise richtig gemein.